Allgemeine Geschäftsbedingungen Anke Wenderoth Grafik-und Webdesign (folgend: Designerin)

1. Geltung der AGB

Die Homepage dient dazu, Interessenten allgemein über die Angebote der Designerin zu informieren. Kommt es zum Vertrag, Auftrag, Vereinbarungen aller Art, tatsächlich erbrachten Leistungen o.ä., gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Designerin ohne Ausnahme und schließen dazu widersprüchliche AGB des Auftraggebers aus.

2. Urheberrechte

Soweit die Designerin Leistungen (Entwürfe, digitale Daten usw.) erbringt, die Urheberrechte entstehen lassen, handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beim Kunden gerichtet ist. Die Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und der Designerin stehen die Ansprüche aus z.B. § 97 ff Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Welche Nutzungsrechte – erst nach vollständiger Zahlung – auf den Auftragnehmer übergehen, ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Das Recht der Designerin, auf Vervielfältigungsstücken und Veröffentlichungen namentlich als Urheber genannt zu werden, bleibt davon unberührt.

3. Risikoabgrenzung

Kommt ein Auftrag/Vertrag zustande, können Risiken aus den und für die Sphären der Designerin, des Auftraggebers und für Dritte (z.B. Kunden des Auftraggebers) entstehen. Ohne ausdrückliche vertragliche Risikoübernahme findet kein Risikoübergang statt.

3.1. Pflichten und ihre Grenzen

Diese AGB der Designerin regeln ergänzend zu den individuell ausgehandelten Vertragselementen – die von AGB-Klauseln abweichen können – jedes Vertrags-/Auftragsverhältnis. Dabei übernimmt die Designerin nur die schriftlich ausdrücklich geregelten Pflichten, keine darüber hinaus, auch nicht im Beratungsbereich (z.B. zu Rechtsfragen, zur urheberrechtlichen Eintragungsfähigkeit, möglichen Wettbewerbsverstöße durch Inhalte der Website, rechtlichen Konsequenzen der DSGVO etc.)

Sie kann ohne Rechtspflicht sinnvolle Maßnahmen anregen.

3.2. Subunternehmer

Mit jedem Vertrag/Auftrag wird die Designerin im Zuge der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten umfassend bevollmächtigt, weitere Leistungsträger (Texter, Fotografen, Drucker, Programmierer, Lizenzgeber o.ä.) auf Kosten des Auftraggebers zu beauftragen. Sie verpflichtet diese, soweit (z.B. als Subunternehmer) erforderlich, zur Einhaltung der sich aus dem Auftrag ergebenden Pflichten. Deren voraussichtliche Kosten und die Konsequenzen für den Auftraggeber (z.B. Unterlizenzabnahme) werden im Angebot offen gelegt und gegebenenfalls Vertragsbestandteil.

4. Vertragsumfang

Den Umfang des Vertrages/Auftrages einschließlich der Beratung bestimmt der Auftraggeber.

Der Vertragsabschluss und die Erweiterung des Vertrages/Auftrages werden zutreffend und vollständig schriftlich geregelt. Kommt es zu Änderungsbedarf, z.B. durch Erweiterung des Auftrages, Gesetzesänderungen o.ä., sind die Parteien daher verpflichtet, zusammen zu wirken, um ergänzend schriftlich zu vereinbaren, was nach dem neuen Sachverhalt, der neuen Rechtslage o.ä. erforderlich ist. Eine Vergütungspflicht, die sich aus der Änderung ergeben kann, besteht auch, wenn keine Ergänzungsvereinbarung zustande kommt.

Die Designerin hat künstlerische Gestaltungsfreiheit. Änderungswünsche sind nach dem Stundensatz Design zu vergüten. Der Urheberrechtsschutz (vgl. oben Ziff. 2 gilt auch für künstlerische Gestaltung, die Verletzung kann Rechtsfolgen im Bereich Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

5. Vergütung

Auftrag und Vergütung werden unter Einbeziehung dieser AGB individualvertraglich geregelt. Darüber hinaus erfolgende Tätigkeit (z.B. Auftraggeber wünscht Änderung, Ergänzung o.ä) wird ohne gesonderte Vereinbarung iVm Ziff. 3.2. wie folgt vergütet:

Jede nicht ausdrücklich geregelte Tätigkeit (Design usw.): 120,– € Stunde

Fremdkosten: Nach Abrechnung Fremdfirma, Behörde o.ä.

 

5.1. Kosten

Hinzu treten bei allen Vergütungsarten die gesetzlich auferlegten Kosten, z.B. die jeweils geltende Mehrwertsteuer, die Abgaben an die Künstlersozialkasse.

5.2. Berechnung Stundenhonorar

Die Stundenabrechnung kann die Vergütungsgröße 10el Stunde (=6 Minuten) enthalten.

5.3. Fälligkeit

Die Vergütung ist mit der jeweils erstellten Rechnung fällig. Reklamationen sind unverzüglich mitzuteilen. Mit Zahlung gilt die Rechnung als anerkannt. Mängelrügen o.ä. begründen das Rechts auf z.B. Mängelbeseitigung, entbinden aber nicht von der Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.

5.4. Vorschuss

Die Designerin darf Vorschuss verlangen, für Fremdkosten nach Auftrag vollständig, für die eigene Vergütung in Höhe von 1/3 der Gesamtvergütung. Bei Auftraggebern, die anlässlich früherer Aufträge gemahnt (Mahnstufe 2 mit Verzugszinsmitteilung) wurden, kann das vollständige Honorar als Vorschuss verlangt werden.

 

6. Umgang mit Daten

Die ab Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung müssen die Designerin und der Interessent regelmäßig die Daten austauschen/bereitstellen, die für die Verhandlung und Durchführung des Vertrages/Auftrags erforderlich sind. Ohne diese Daten wird z.B. die Designerin regelmäßig den Auftrag nicht annehmen oder durchführen können. Kommt der Vertrag/Auftrag nicht zustande, kann der Interessent in schriftlicher Form Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Gesetzlich hat er unterhalb dieser Schwelle der Löschung das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Berichtigung (Art. 16), Auskunft (Art. 15) oder Widerspruch (Art. 21, jeweils DSGVO)

Regelungslücken allgemeiner Art werden nachfolgend wie folgt geschlossen:

6.1. Datenübertrag

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen etc. können durch Telefon, Mail, Kopien, Datenträger aller Art etc. weitere personenbezogene Daten aufgenommen werden. Teilt der Auftraggeber der Designerin eigene Daten oder Daten Dritter (z.B. Kunden) mit, ist er verpflichtet, ihr die (sich aus z.B. der DSGVO und den Umständen des Einzelfalls) gebotenen Maßnahmen (Speicherung, Sicherung, Anonymisierung, Löschung usw.) rechtzeitig mitzuteilen und die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen. Die Verwendung etc. wird individualvertraglich konkretisiert.

6.2. Vertragsrelevante Daten

Soweit vor allem digitale Systeme (Website o.ä.), die die am Auftrag Beteiligten nutzen (Google Analytics etc.) nach deren Kenntnis Datenschutzrisiken enthalten, informieren sie die anderen Beteiligten unaufgefordert darüber und teilen mit, wie man diese vermeidet, beseitigt, o.ä.. Ist dies nicht – gemessen am Volumen von Auftrag etc. – in zumutbarer Weise zu erledigen (Blockiersysteme usw.) gilt die Inkaufnahme dieses Risikos als vereinbart. Art. 30 bis 35 DSGVO gelten entsprechend.

6.3. Wahrnehmung berechtigter Interessen

Pflichten nach z.B. der DSGVO (Löschung von Daten usw.) werden individualvertraglich nach den Grundsätzen der Wahrnehmung berechtigter Interessen eingeschränkt. Auch ohne eine solche Regelung darf die Designerin alle Daten speichern, die sie gegebenenfalls zur Durchführung vertraglicher Pflichten (Pflege der Website usw.) oder Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Verjährung, 3-30 Jahre, §§ 195 ff BGB) benötigt. Insofern bleiben Rechte wie oben Ziff. 6 benannt, bestehen.

7. Haftung

Die Designerin erstellt auftragsgemäß zum Teil kurzlebige (Flyer o.ä.) zum Teil der Änderung durch den Nutzer unterworfene Produkte (Websites, Newsletter usw.). Soweit nicht individuell anderweitig geregelt, verjähren daher Haftungsansprüche gegen sie binnen 30 Tagen nach Abnahme des Werks (Übergang in die Risikosphäre des Auftraggebers).

7.1. Haftungsbeschränkung

Das Werk der Designerin wird oft in enger Kooperation mit dem Auftraggeber, Dritten usw. erstellt. Daher haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Bereich typischen vorhersehbaren Schadens. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn. Sie haftet auch nicht für In-Time-Regelungen, die sie vertraglich grundsätzlich nicht vereinbart.

Wünscht der Auftraggeber in diesen Bereichen eine Haftung, hat er die Kosten der dafür gesondert abzuschließenden Haftpflichtversicherung zu tragen. Kommt kein Versicherungsvertrag zustande, bleibt es beim Haftungsausschluss.

7.2. Risikosphäre Dritter

Für Schäden aus der Risikosphäre Dritter (oben Ziff. 3.2.) haftet die Designerin nicht, mit Ausnahme des Auswahlverschuldens. Sie tritt, soweit erforderlich, eigene Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz o.ä. an den Auftraggeber ab und verpflichtet sich, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen.

7.3. Risikosphäre Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens gegen die Designerin stellen, für das der Auftraggeber die Verantwortung trägt.

7.4. Abnahme

Mit der Freigabe von Entwürfen, digitalen Daten, Ausarbeitungen usw. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die nunmehr in seine Risikosphäre fallende Nutzung und die Haftung der Designerin entfällt.

7.5. Haftung außerhalb von Kernbereichen

Die Designerin ist weder Jurist noch Patentanwalt noch Lektor oder sonst außerhalb ihrer Kernkompetenzen beruflich tätig.

Sie haftet daher ohne ausdrückliche vertragliche Regelung (z.B. über die Einschaltung eines entsprechenden Dienstleisters) nicht für diesbezüglich mögliche Eigenschaften des Produktes (Neuheit, wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit als Gebrauchsmuster o.ä.). Sie haftet auch nicht für grammatikalische Fehler, Rechtschreibung, AGB des Auftraggebers etc..

7.6. Abnahme

Sämtliche Daten zur Freigabe-oder sonstigen Abnahmeentscheidung werden dem Auftraggeber zur Endabnahme vorgelegt, so dass dieser alle erforderlichen Prüfungen, Nachfragen etc. vornehmen kann. Reagiert er nicht, darf die Designerin eine Abnahmefrist setzen. Ohne weitere Reaktion gilt diese als Abnahmetermin. Die Designerin darf dann (zur Auslösung der Fälligkeit des Honoraranspruchs) ihre Arbeit abschließen und Schlussabrechnung erteilen.

7.7. Bild-und Lizenzrechte

Wird im Sinne von Ziff. 3.2. dieser AGB die Designerin mit Nachforschungen, Lizenzkäufen, Kauf von Bildrechten usw. beauftragt, hat sie das Recht, zusätzlich zu den Kosten (Ziff. 3.2. in Verbindung mit Ziff. 5 der AGB) die vorgesehene Vergütung für Nachforschungen (Ziff. 5 der AGB) zu verlangen.

Für alle Elemente, deren Einfügung, Nutzung usw. der Auftraggeber verlangt (auch angeblich lizenzfreie Bilder usw.) haftet alleine dieser und stellt die Designerin von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.8. Haftung für Mehraufwand

Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe z.B. während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Verzögerung der Auftragserfüllung zu vertreten hat.

8. Vertragsende

Die Auftragserfüllung – regelmäßig durch Freigabe oder Abnahme des Werks – beendet das Auftrags/Vertragsverhältnis, spätestens die Bezahlung der letzten Rechnung. Je nach Sachlage können Teilabschnitte durch Teilabnahme etc. früher enden.

Vertragsverletzungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers sowie nachweisliche Insolvenzrisiken berechtigen die Designerin zur Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung und Einstellung aller Arbeiten. Mit dieser werden alle als Pauschale vereinbarten Vergütungen sowie die nach Ziff. 5 tatsächlich angefallenen Vergütungen sofort fällig. Die Designerin erteilt insofern eine Schlussabrechnung.

9. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus jedwedem Auftrags/Vertragsverhältnis ist der Sitz der Designerin (Kronberg).

Ist eine Bestimmung der AGB unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Vertragsparteien wirken zusammen, um die unwirksame Regelung durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich-rechtlich Gewollten entspricht.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 20.02.24